Die Abschlagszahlung ist ein fester, prozentualer Anteil der Rezeptabrechnung eines Monats und wird in der Regel zu Beginn des Folgemonats, meist um den 5. herum, automatisch vom Abrechnungszentrum ausgezahlt. Sie bezieht sich auf Leistungen des Vormonats – zum Beispiel: am 5. Juli wird ein Abschlag für die Rezepte aus dem Juni gezahlt.
Die vorgezogene Auszahlung dagegen bedeutet, dass bereits innerhalb des laufenden Monats Geld aus der aktuellen Rezeptabrechnung abgerufen wird – also bevor überhaupt die reguläre Abschlagszahlung ansteht. Wenn ich also im Juni Rezepte abgebe und im Juni schon Geld daraus abfordere, handelt es sich um eine vorgezogene Auszahlung.
Der wesentliche Unterschied ist also: Während die Abschlagszahlung typischerweise am Anfang des Folgemonats erfolgt, handelt es sich bei der vorgezogenen Auszahlung um Gelder, die bereits im aktuellen Monat – also vor dem regulären Zahlungsfluss – abgerufen werden können. Diese zeitliche Unterscheidung ist besonders im Hinblick auf das optimierte Liquiditätsmanagement bei Hochpreisern von großer Bedeutung.